Akkubohrer
GeräteAkku-betriebene Bohrmaschine. Förderfähig im Rahmen der Geräte-Retter-Prämie als Elektrowerkzeug — anders als Akku-Gartengeräte (z.B. Heckenschere), die ausgeschlossen sind.
Alle wichtigen Begriffe rund um den Reparaturbonus und die neue Geräte-Retter-Prämie — kompakt erklärt, mit internen Querverweisen. Stand: April 2026.
Akku-betriebene Bohrmaschine. Förderfähig im Rahmen der Geräte-Retter-Prämie als Elektrowerkzeug — anders als Akku-Gartengeräte (z.B. Heckenschere), die ausgeschlossen sind.
Im alten Reparaturbonus erfolgte der Antrag NACH der Reparatur (Rechnung hochladen, IBAN angeben). Bei der Geräte-Retter-Prämie wird stattdessen vorab ein Bon erstellt — der Bon ersetzt den klassischen Antrag.
Smartphones, Tablets, Smartwatches, E-Bikes, E-Scooter, Autos, Gartengeräte (Rasenmäher, Heckenschere etc.) und Gas-Geräte sind in der Geräte-Retter-Prämie nicht förderfähig. Maßgeblich ist die offizielle Geräteliste.
Bei der Bon-Erstellung gibst du eine IBAN an. Auf dieses Konto wird die Förderung nach Bon-Einlösung im Folgemonat überwiesen — die Auszahlung erfolgt nicht direkt vom Betrieb.
Digitaler Berechtigungsschein der Geräte-Retter-Prämie, vorab online erstellt auf bon.geräte-retter-prämie.at. 3 Wochen gültig, beim Partnerbetrieb einzulösen. Pro Bon werden 50 % der Bruttoreparaturkosten gefördert (max. €130 für Reparaturen, max. €30 für Kostenvoranschläge).
3 Wochen ab Erstellung. Wird der Bon in dieser Zeit nicht beim Partnerbetrieb eingelöst, verfällt er. Du kannst jederzeit einen neuen Bon erstellen.
50 % der Bruttoreparaturkosten, abgerundet auf volle Euro, gedeckelt auf €130 für Reparaturen bzw. €30 für Kostenvoranschläge. Beispiel: €180 Reparaturkosten → €90 Bon-Wert.
Reparaturpreis inklusive Umsatzsteuer (USt., 20 % in Österreich). Auf diesen Bruttobetrag wird der Bon-Wert berechnet — nicht auf den Nettobetrag.
PDF-Listen der Partnerbetriebe pro Bundesland (Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Tirol, Kärnten, Salzburg, Vorarlberg, Burgenland), publiziert auf geräte-retter-prämie.at.
Klimafolgen einer Reparatur im Vergleich zum Neukauf. Ein neues Smartphone verursacht 50–80 kg CO₂ allein in der Produktion, ein Laptop ~330 kg, ein Kühlschrank 600–700 kg. Reparatur spart einen Großteil dieser Emissionen.
Differenz zwischen dem Bruttoreparaturpreis und dem Bon-Wert. Bei Reparaturen über €260 ist der Eigenanteil größer, weil der Bon-Wert auf €130 gedeckelt ist (ab €260: Bon = €130, Eigenanteil = Reparaturpreis − €130).
Du legst dem Partnerbetrieb deinen erstellten Bon vor. Der Betrieb prüft den Code, übernimmt die Reparatur, du bezahlst die volle Rechnung. Die Förderung kommt anschließend aufs Bankkonto.
Defektes oder nicht mehr genutztes Elektro- oder Elektronikgerät. Wird zu Elektroschrott, wenn es entsorgt wird. Reparatur über die Geräte-Retter-Prämie verlängert die Nutzungsdauer und vermeidet Müll.
In Österreich fallen jährlich über 100.000 Tonnen an Elektromüll an, das entspricht ~12 kg pro Einwohner. Reparieren ist die effektivste Vermeidungsstrategie.
Ob ein Gerät durch die Geräte-Retter-Prämie gefördert wird. Maßgeblich ist die offizielle Geräteliste auf geräte-retter-prämie.at — Smartphones, Tablets, E-Mobilität, Gartengeräte und Gas-Geräte sind explizit ausgeschlossen.
50 % der Bruttoreparaturkosten. Maximum €130 pro Reparatur, zusätzlich max. €30 für einen Kostenvoranschlag.
foerderportal.gv.at — Plattform des alten Reparaturbonus (April 2022 – Anfang 2026). Seit Umstellung am 12. Jänner 2026 nicht mehr für die Reparaturförderung zuständig. Neue Plattform: bon.geräte-retter-prämie.at.
Offizielle Bedingungen des Programms, festgelegt vom österreichischen Klimaschutzministerium. Maßgeblich sind ausschließlich die Texte auf geräte-retter-prämie.at — diese Seite (reparatur-bonus.at) ist ein unabhängiges Info-Portal ohne Behördenstatus.
Üblicherweise mindestens 6 Monate Gewährleistung auf Arbeit + Ersatzteil bei seriösen Partnerbetrieben. Frag explizit danach — gesetzlich vorgeschrieben sind in Österreich 6 Monate für Reparaturarbeiten.
Seit 12. Jänner 2026 aktive staatliche Reparaturförderung der Republik Österreich. Nachfolge des Reparaturbonus (April 2022 – Anfang 2026). Privatpersonen erhalten 50 % der Bruttokosten als Bon (max. €130 pro Reparatur, plus max. €30 für Kostenvoranschläge). Träger: Bundesministerium für Klimaschutz (BMK).
Offizielles PDF-Dokument mit allen förderfähigen Gerätekategorien, publiziert vom Klimaschutzministerium. Maßgebend bei jeder Förderfähigkeitsfrage.
Voraussetzung für die Bon-Erstellung. Volljährige Personen sind voll geschäftsfähig; Minderjährige benötigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Geräte, die hauptsächlich oder ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden, sind nicht förderfähig. Das Programm richtet sich ausdrücklich an Privatpersonen.
Ältere österreichische Online-Authentifizierung, mittlerweile durch ID Austria abgelöst. Beide werden für die Bon-Erstellung weiterhin akzeptiert.
Pflichtvoraussetzung: Der Bon kann nur von Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich beantragt werden. Die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle — auch EU-Bürger:innen mit Hauptwohnsitz in Österreich sind berechtigt.
Internationale Bankkontonummer. Bei der Bon-Erstellung anzugeben, damit die Förderung nach Einlösung auf dieses Konto überwiesen werden kann. EU-IBANs werden akzeptiert.
Aktuelle digitale Identitätslösung der Republik Österreich für Online-Behördenwege. Notwendig zur Bon-Erstellung auf bon.geräte-retter-prämie.at.
Klimaschutz-Initiative der Republik Österreich, die unter anderem die Reparaturförderung kommuniziert. Marke des Klimaschutzministeriums.
Offiziell „Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie" (BMK). Trägt und finanziert die Geräte-Retter-Prämie.
Stellen wie Verein für Konsumenteninformation (VKI) oder Arbeiterkammer (AK) informieren ebenfalls über das Programm und beraten Konsumentinnen bei Fragen.
Schriftliche Kostenschätzung des Reparaturbetriebs vor der eigentlichen Reparatur. Die Geräte-Retter-Prämie deckt zusätzlich Kostenvoranschläge mit max. €30 ab — sinnvoll bei teuren Reparaturen, um vorab zu prüfen ob sich die Reparatur lohnt.
Wirtschaftsmodell, das Produkte länger im Nutzungskreislauf hält statt sie nach kurzer Lebensdauer zu entsorgen. Die Reparaturförderung ist Teil der EU-Strategie für Kreislaufwirtschaft (Circular Economy Action Plan).
Erwartete Nutzungsdauer eines Geräts. Reparatur statt Neukauf verlängert die effektive Lebensdauer. Wichtige Größe in der Wirtschaftlichkeitsrechnung „Reparieren oder neu kaufen?"
Die Geräte-Retter-Prämie ist das offizielle Nachfolgeprogramm des Reparaturbonus. Stichtag der Umstellung: 12. Jänner 2026.
Offizielles PDF auf geräte-retter-prämie.at mit konkreten Beispielen für nicht-förderfähige Reparaturen. Hilfreich bei Grenzfällen.
Reparaturbetrieb, der sich offiziell für die Geräte-Retter-Prämie registriert hat (möglich seit 10. Dezember 2025). Nur als Partner registrierte Betriebe können Bons einlösen. Verzeichnis: Bundesländerlisten auf geräte-retter-prämie.at.
Synonym für die Förderung der Geräte-Retter-Prämie. Bezeichnet die Kombination aus Bon und ausbezahltem Förderbetrag.
Antragsberechtigte Zielgruppe. Unternehmen, Vereine, Stiftungen und gewerblich tätige Personen sind ausgeschlossen.
EU-Verbraucherschutz-Initiative, die Hersteller verpflichtet, Ersatzteile länger verfügbar zu halten und Reparierbarkeit beim Produktdesign zu berücksichtigen. Die nationale österreichische Reparaturförderung ergänzt dies finanziell.
Zertifizierter Fachbetrieb, der defekte Elektro- und Elektronikgeräte instand setzt. Nur als Partnerbetrieb registrierte Reparaturbetriebe können Bons der Geräte-Retter-Prämie einlösen.
Vorgängerprogramm der Geräte-Retter-Prämie, aktiv von April 2022 bis Anfang 2026. Bedingungen damals: 50 % der Bruttokosten, max. €200 pro Reparatur, Antragstellung NACH der Reparatur über foerderportal.gv.at. Heute oft umgangssprachlich synonym mit „Geräte-Retter-Prämie" verwendet.
Erwartete weitere Lebensdauer eines Geräts nach erfolgreicher Reparatur. Zentrale Größe für die Entscheidung „Reparieren oder neu kaufen?" — bei kurzer Restnutzung lohnt sich oft nur eine günstige Reparatur.
Mechanik der Geräte-Retter-Prämie: Du zahlst die volle Reparaturrechnung beim Partnerbetrieb. Die Förderung wird im Folgemonat auf das im Bon hinterlegte Bankkonto überwiesen. Bons bis zum 15. eines Monats werden im darauffolgenden Monat ausbezahlt.
Mobiltelefon mit Touchscreen-Bedienung. Seit 12. Jänner 2026 NICHT mehr beim Reparaturbonus / der Geräte-Retter-Prämie förderfähig — anders als beim alten Reparaturbonus, wo Smartphone-Reparaturen bis €200 unterstützt wurden.
Maßgebliches Datum für die Programmumstellung: 12. Jänner 2026. Ab diesem Tag gelten ausschließlich die Konditionen der Geräte-Retter-Prämie.
Wie Smartphones nicht mehr förderfähig in der Geräte-Retter-Prämie. Im alten Reparaturbonus waren Tablets enthalten.
Reine Ersatzteilkäufe (Akku, Filter, Glühbirnen) ohne Reparaturleistung sind nicht förderfähig. Nötig ist immer eine echte Reparatur durch einen Partnerbetrieb mit ordentlicher Rechnung.
Beim Reparaturbonus alt: nicht nötig, da Antrag erst nach der Reparatur. Bei der Geräte-Retter-Prämie: ja — du zahlst dem Partnerbetrieb die volle Rechnung, die Förderung kommt anschließend separat aufs Konto.
Pflege eines noch funktionierenden Geräts (Entkalken, Reinigen, Inspektion ohne Defektbehebung). NICHT förderfähig — die Prämie deckt ausschließlich Reparaturen bei tatsächlichen Defekten ab.