WAS IST DIE
GERÄTE-RETTER-
PRÄMIE?

Seit 12. Jänner 2026 ist in Österreich die Geräte-Retter-Prämie die offizielle Nachfolge des Reparaturbonus. Bon vorab erstellen, beim Partnerbetrieb einlösen, Rechnung in voller Höhe zahlen – die Förderung (max. €130) kommt im Folgemonat aufs Bankkonto.

Bon-Wert
50%
der Bruttokosten
Maximum
€130
pro Reparatur
Bon-Gültigkeit
3 Wo.
ab Erstellung
Aktiv seit
01/26
12. Jänner 2026

Vom Reparaturbonus zur Geräte-Retter-Prämie

Der ursprüngliche Reparaturbonus wurde am 26. April 2022 vom österreichischen Klimaschutzministerium eingeführt. Österreich war damit eines der ersten Länder der Welt mit einer umfassenden staatlichen Reparatur-Förderung auf nationaler Ebene.

Mit Stichtag 12. Jänner 2026 wurde das Programm zur Geräte-Retter-Prämie weiterentwickelt – mit neuem Mechanismus (Bon vorab) und reduziertem Maximum (€130 statt €200). Reparaturbetriebe konnten sich bereits seit dem 10. Dezember 2025 als Partnerbetriebe registrieren, um auf das neue System vorbereitet zu sein. Privatpersonen erstellen ihren Bon ab dem 12. Jänner 2026 auf bon.geräte-retter-prämie.at.

Reparaturbonus vs. Geräte-Retter-Prämie: Was hat sich geändert?

Direkter Vergleich der wichtigsten Konditionen:

Merkmal Reparaturbonus (alt, 2022 – Anfang 2026) Geräte-Retter-Prämie (neu, ab 12. Jänner 2026)
Maximum pro Reparatur€200€130
Förderquote50 % der Bruttokosten50 % der Bruttokosten
Bon für Kostenvoranschlagzusätzlich max. €30
Wann den Bon erstellen?Nach der ReparaturVorab (3 Wochen gültig)
BezahlungVorkasse → Antrag → RückerstattungVolle Rechnung zahlen → Förderung im Folgemonat aufs Konto
Smartphones / TabletsFörderfähigNicht mehr förderfähig
E-Bikes / GartengeräteTeilweise / SonderprogrammeAusgeschlossen
Plattformfoerderportal.gv.atbon.geräte-retter-prämie.at

Wie funktioniert die Prämie?

Der Ablauf in vier Schritten:

💡

Wichtig zu wissen

Du kannst mehrfach einen Bon erstellen – für jedes förderfähige Gerät einen eigenen. Pro Bon ist der Wert auf maximal €130 gedeckelt (€30 für Kostenvoranschläge), gedeckt werden 50 % der Bruttokosten. Der Bon ist 3 Wochen ab Erstellung gültig.

⚠️

Nicht förderfähig

Im Gegensatz zum alten Reparaturbonus sind Smartphones, E-Bikes, Autos, Gartengeräte und Gasherde ausgeschlossen. Maßgeblich ist die offizielle Geräteliste (PDF).

Wer profitiert von der Geräte-Retter-Prämie?

Den Bon können alle Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Österreich beantragen. Es gibt bewusst keine Einkommensgrenze, keine Altersgrenze und keine regionalen Beschränkungen – das Programm ist für alle Österreicherinnen und Österreicher zugänglich.

Nicht antragsberechtigt sind Firmen, gewerbliche Betriebe oder Vereine. Auch Geräte, die primär für gewerbliche Zwecke genutzt werden, sind ausgeschlossen.

Warum gibt es das Programm?

Österreich produziert jährlich hunderttausende Tonnen Elektroschrott. Viele Geräte werden weggeworfen, obwohl eine Reparatur technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll wäre – oft scheitert es am Preis. Die Geräte-Retter-Prämie setzt genau hier an: Sie macht Reparaturen finanziell attraktiver als den Neukauf.