Vom Reparaturbonus zur Geräte-Retter-Prämie
Der ursprüngliche Reparaturbonus wurde am 26. April 2022 vom österreichischen Klimaschutzministerium eingeführt. Österreich war damit eines der ersten Länder der Welt mit einer umfassenden staatlichen Reparatur-Förderung auf nationaler Ebene.
Mit Stichtag 12. Jänner 2026 wurde das Programm zur Geräte-Retter-Prämie weiterentwickelt – mit neuem Mechanismus (Bon vorab) und reduziertem Maximum (€130 statt €200). Reparaturbetriebe konnten sich bereits seit dem 10. Dezember 2025 als Partnerbetriebe registrieren, um auf das neue System vorbereitet zu sein. Privatpersonen erstellen ihren Bon ab dem 12. Jänner 2026 auf bon.geräte-retter-prämie.at.
Reparaturbonus vs. Geräte-Retter-Prämie: Was hat sich geändert?
Direkter Vergleich der wichtigsten Konditionen:
| Merkmal | Reparaturbonus (alt, 2022 – Anfang 2026) | Geräte-Retter-Prämie (neu, ab 12. Jänner 2026) |
|---|---|---|
| Maximum pro Reparatur | €200 | €130 |
| Förderquote | 50 % der Bruttokosten | 50 % der Bruttokosten |
| Bon für Kostenvoranschlag | — | zusätzlich max. €30 |
| Wann den Bon erstellen? | Nach der Reparatur | Vorab (3 Wochen gültig) |
| Bezahlung | Vorkasse → Antrag → Rückerstattung | Volle Rechnung zahlen → Förderung im Folgemonat aufs Konto |
| Smartphones / Tablets | Förderfähig | Nicht mehr förderfähig |
| E-Bikes / Gartengeräte | Teilweise / Sonderprogramme | Ausgeschlossen |
| Plattform | foerderportal.gv.at | bon.geräte-retter-prämie.at |
Wie funktioniert die Prämie?
Der Ablauf in vier Schritten:
- Du erstellst online auf bon.geräte-retter-prämie.at einen Bon für dein defektes Gerät und gibst deine IBAN an.
- Du wählst aus dem offiziellen Verzeichnis einen registrierten Partnerbetrieb und vereinbarst einen Termin.
- Du gibst dein Gerät dort zur Reparatur, legst den Bon vor und bezahlst die volle Rechnung beim Betrieb.
- Die Förderung (50 % der Bruttokosten, max. €130) wird im Folgemonat auf dein Bankkonto überwiesen.
Wichtig zu wissen
Du kannst mehrfach einen Bon erstellen – für jedes förderfähige Gerät einen eigenen. Pro Bon ist der Wert auf maximal €130 gedeckelt (€30 für Kostenvoranschläge), gedeckt werden 50 % der Bruttokosten. Der Bon ist 3 Wochen ab Erstellung gültig.
Nicht förderfähig
Im Gegensatz zum alten Reparaturbonus sind Smartphones, E-Bikes, Autos, Gartengeräte und Gasherde ausgeschlossen. Maßgeblich ist die offizielle Geräteliste (PDF).
Wer profitiert von der Geräte-Retter-Prämie?
Den Bon können alle Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Österreich beantragen. Es gibt bewusst keine Einkommensgrenze, keine Altersgrenze und keine regionalen Beschränkungen – das Programm ist für alle Österreicherinnen und Österreicher zugänglich.
Nicht antragsberechtigt sind Firmen, gewerbliche Betriebe oder Vereine. Auch Geräte, die primär für gewerbliche Zwecke genutzt werden, sind ausgeschlossen.
Warum gibt es das Programm?
Österreich produziert jährlich hunderttausende Tonnen Elektroschrott. Viele Geräte werden weggeworfen, obwohl eine Reparatur technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll wäre – oft scheitert es am Preis. Die Geräte-Retter-Prämie setzt genau hier an: Sie macht Reparaturen finanziell attraktiver als den Neukauf.
- 🌍 Reduzierung von Elektroschrott
- 💰 Entlastung der Konsumenten
- 🏪 Stärkung lokaler Reparaturbetriebe
- ♻️ Förderung der Kreislaufwirtschaft
- 🌱 Beitrag zum Klimaschutz