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GERÄTE-RETTER-
PRÄMIE 2026:
ALLES WICHTIGE

Seit 12. Jänner 2026 ist das österreichische Förderprogramm zur Reparatur von Elektrogeräten neu aufgestellt: Die Geräte-Retter-Prämie löst den bisherigen Reparaturbonus ab. Hier alle Infos zu Bon-Wert, förderfähigen Geräten und Antrag – kompakt erklärt.

50%
Förderung
€ 130
Maximum
3 Wo.
Bon gültig

Was ist die Geräte-Retter-Prämie – kurz erklärt

Die Geräte-Retter-Prämie ist die seit 12. Jänner 2026 aktive staatliche Förderung des Klimaschutzministeriums – das offizielle Nachfolgeprogramm des bisherigen Reparaturbonus (April 2022 – Anfang 2026). Privatpersonen erstellen vorab online einen Bon, lösen ihn bei einem registrierten Partnerbetrieb ein, bezahlen die volle Rechnung und bekommen die Förderung (50 % der Bruttokosten, max. €130) anschließend auf ihr Bankkonto überwiesen. Ziel: Elektroschrott reduzieren und die heimische Reparaturbranche stärken.

Reparaturbetriebe konnten sich bereits ab dem 10. Dezember 2025 als Partnerbetriebe registrieren, sodass das Programm zum Start für Privatpersonen direkt einsatzbereit war.

Wer kann den Bon der Geräte-Retter-Prämie beantragen?

Die Voraussetzungen sind denkbar einfach:

  • Hauptwohnsitz in Österreich – egal welche Staatsbürgerschaft
  • Privatperson – Unternehmen sind ausgeschlossen
  • Kein Mindesteinkommen – die Förderung steht allen offen
  • Kein Mindestalter – auch Minderjährige (mit Elternzustimmung)
💡

Gut zu wissen

Du kannst mehrfach pro Jahr einen Bon erstellen – einen für jede förderfähige Reparatur. Wer Waschmaschine, Laptop und Kaffeemaschine reparieren lässt, bekommt für jede separat bis zu €130 zurück.

Wie hoch ist der Bon-Wert?

Die zentralen Eckdaten der Geräte-Retter-Prämie:

  • 50 % der Reparaturkosten (inkl. MwSt.) als Bon-Wert
  • Maximal €130 pro Bon
  • Keine Mindestkosten
  • Mehrere Bons pro Jahr möglich – einer pro Gerät

Konkret heißt das: Bei einer Reparatur von €150 zahlst du dem Betrieb €150 – die Förderung von €75 (50 % von 150) kommt im Folgemonat aufs Konto. Effektive Kosten: €75. Bei €500 Reparaturkosten greift das Maximum: €130 Förderung, €370 Eigenkosten.

Welche Geräte werden gefördert?

Förderfähig sind private Elektro- und Elektronikgeräte gemäß offizieller Geräteliste. Häufige Beispiele:

  • 🫧 Waschmaschinen & Wäschetrockner
  • 🍽️ Geschirrspüler
  • ❄️ Kühlschränke & Gefriergeräte
  • ☕ Kaffeemaschinen & Küchengeräte
  • 💻 Laptops & PCs
  • 📺 Fernseher
  • 🎮 Spielkonsolen
  • 🌀 Staubsauger (auch Roboterstaubsauger)
  • 🔌 Elektrisches Werkzeug (z.B. Akkubohrer)
⚠️
Nicht förderfähig (anders als beim alten Reparaturbonus!): Smartphones, E-Bikes, Autos, Gartengeräte und Gasherde sind ausdrücklich ausgeschlossen. Maßgeblich ist die offizielle Geräteliste (PDF).

Schritt für Schritt: So holst du dir den Bon

1
Bon vorab online erstellen
Auf bon.geräte-retter-prämie.at den Bon erzeugen, Gerätekategorie wählen, IBAN angeben, Bon herunterladen. Bon ist 3 Wochen gültig.
2
Partnerbetrieb auswählen
Aus dem offiziellen Verzeichnis einen registrierten Partnerbetrieb in der Nähe wählen – nur diese können den Bon einlösen.
3
Reparieren lassen & voll bezahlen
Bon vorlegen, Gerät reparieren lassen, volle Rechnung beim Betrieb begleichen.
4
Förderung kommt aufs Konto
Im Monat nach Bon-Einreichung wird die Förderung (50 % der Kosten, max. €130) auf das im Bon hinterlegte Bankkonto überwiesen.

Häufige Fragen zur Geräte-Retter-Prämie 2026

Läuft die Geräte-Retter-Prämie 2026 noch?

Ja, das Programm ist seit 12. Jänner 2026 aktiv. Wir halten diese Seite aktuell und informieren sofort über Änderungen.

Kann ich mehrere Bons holen?

Ja, du kannst für jedes förderfähige Gerät einen eigenen Bon erstellen. Die genauen Limits stehen auf geräte-retter-prämie.at.

Wie lange ist der Bon gültig?

Der Bon ist 3 Wochen ab Erstellung gültig. Wird er nicht beim Partnerbetrieb eingelöst, verfällt er – du kannst aber jederzeit einen neuen erstellen.

Wann bekomme ich die Förderung ausbezahlt?

Bons, die bis zum 15. eines Monats eingereicht werden, werden im darauffolgenden Monat auf das im Bon hinterlegte Bankkonto überwiesen.

Fazit: Lohnt sich die Geräte-Retter-Prämie 2026?

Absolut. Wer ein förderfähiges Gerät hat, sollte vor dem Neukauf immer zuerst eine Reparatur in Betracht ziehen – und dabei die Geräte-Retter-Prämie nutzen. 50 % Kostenerstattung bis €130 pro Reparatur (zusätzlich €30 für Kostenvoranschläge) sind ein erheblicher finanzieller Vorteil, der den minimalen bürokratischen Aufwand mehr als rechtfertigt.